Einzugsermächtigung
Die Kursgebühr in Höhe von 12 Raten à 35,-€ für Kinder und Jugendliche/ 39,-€ für Erwachsene bezahle ich
monatlich per Einzugsermächtigung zu Lasten meines nachfolgend aufgeführten Kontos
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00002820956
Mandatsreferenz: Name Teilnehmer/in + Kursnummer
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtigte die Villa KUK, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA Lastschrift einzuziehen. Sie werden als
monatliche Gebühr auch in den Ferien erhoben und zu jeder Monatsmitte fällig. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die von der Villa KUK auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Anmeldung
Grundsätzlich ist jede Anmeldung verbindlich. Die Anmeldung ist schriftlich an die Villa KUK zu richten. Es erfolgt
keine ausdrückliche Anmeldebestätigung. Ist der gewünschte Kurs bereits ausgebucht, bzw. kann aus sonstigen
Gründen nicht stattfinden, werden die Anmeldenden benachrichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht
nicht. Unterbelegte Kurse können nach Absprache gekürzt, abgesagt oder im Preis erhöht werden. Die Teilnahme an
unseren Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko.
Hinweise zur Abmeldung und Kursorganisation
Die Jahreskurse orientieren sich am Schuljahr. Während der Schulferien finden keine Kurse statt. Die Anmeldung gilt
verbindlich für das gesamte Schuljahr.
Die Kurse werden im neuen Schuljahr fortgesetzt, und die Teilnahme verlängert sich automatisch. Falls keine weitere
Teilnahme gewünscht ist, ist eine schriftliche Abmeldung bis zum Ende des laufenden Schuljahres erforderlich.
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der
Schulleitung möglich.
Bankverbindung:
Kreissparkasse Biberach IBAN: DE03 6545 0070 0008 9237 70, BIC: SBCRDE66XXX
Gebührenermäßigung
Eine Ermäßigung (z.B. Geschwisterermäßigung) kann nach Absprache mit der Schulleitung gewährt werden.
Die in den Kursen entstandenen Arbeiten müssen bei Bedarf für Ausstellungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
Im Anschluss erhalten die Kursteilnehmer die Arbeiten zurück.